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    ARCHITEKTENLEISTUNG
     ARCHITEKTENKOSTEN
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Welche Architektenleistungen sind zu vereinbaren?
Welche Architektenkosten entstehen?


Im Folgenden sind die grundlegenden Architektenleistungen, wie in der Honorarordnug für Architekten und Ingenieure (HOAI) im Leistungsbild Objektplanung erfasst, beschrieben und erläutert, wie auch die Ermittlung der Architektenkosten erklärt. Die HOAI schreibt hier nicht zwingend vor, was der einzelne Architekt zu erbringen hat, das muss sich dem einzelnen Projekt entsprechend und aus Vereinbarung mit dem Bauherrn ergeben. Die angegebenen Prozentzahlen zu den jeweiligen Leistungsphasen betreffen den zugehörigen Anteil am Honorar, das aus der Honorartafel in der HOAI unter Beachtung der Honorarzone (Schwierigkeitsgrad) zu ersehen ist. Z.B. entfällt auf berechnete Baukosten, nach der seit Juli 2013 gültigen Fassung der HOAI, von 300.000,-- EUR laut Honorarzone III (mittlere Schwierigkeit) ein Honorarmindestsatz von 39.981,-- EUR und ein Höchstsatz von 49.864,-- EUR, bei 500.000,-- EUR kann es sich zwischen 62.900,-- EUR und 78.449,-- EUR bewegen. Seit August 2009 wird das gesamte Bauvorhaben nach vorab berechneten Kosten abgerechnet. Beim Bauen im Bestand sind Zuschläge zu berücksichtigen.
                                                    
1.  Architektenleistung: Grundlagenermittlung
anteilige Architektenkosten: 2%  
                 
Aufnahme Dialog Bauherr - Architekt, Zusammenstellen und Sichten aller grundlegenden Unterlagen, Klären der Aufgabe, Beratung zum Projekt, Voraussetzungen zur Lösung schaffen, Bestehende Gebäude: Bestandsaufnahme (wird extra abgerechnet)

2.  Architektenleistung: Vorplanung
anteilige Architektenkosten: 7%   
        
Erstellung Planungskonzept mit Alternativen und zeichnerischen Ansätzen. Kriterien: Städtebau (Verhalten zur Umgebung); Gestaltung (Form, Licht, Struktur, Farbe...); Funktion (Nutzung, Anordnung, Wege); Technik (normengerechte Konstruktion...); Bauphysik (Wärme- u. Schallschutz...); Wirtschaftlichkeit (Baukosten); Energiewirtschaftlichkeit (Verhältnis Erzeugung zu Verbrauch; Verwendung erneuerbarer Energien: Sonne, Luft-, Geothermie ...); Landschaftsökologie

3.  Architektenleistung: Entwurfsplanung
anteilige Architektenkosten: 15%
                               
Umsetzung Planungskonzept, Entwicklung einer zeichnerischen Lösung, Integration Fachplaner (Elektro-, Heizungs-, Abwasser-, Brauchwasserinstallation, ...), Kostenermittlung     
                                      
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Zeichnungen und Skizzen aus einer städtebaulichen Stellungnahme aus dem Jahr 2001, einer Studie zu vorzunehmenden Bebauungsplanfestsetzungen im Bereich "Alte Feuerwache" in Erfurt, Juri-Gagarin-Ring 112.

Möglichkeiten der Stadtplanung in der Bebauung bei Klassifizierung des Blockes als "Kerngebiet", d.h. sehr hohe Bebauungsdichte, kennzeichnend für innerstädtischen Bereich, ist zulässig. Berücksichtigt sind die für den gründerzeitlichen
Altbaubestand Erfurts typische Tendenz zur traufständigen Blockrandschließung, die Übernahme der Traufhöhen und der Dachneigung, traditionelle Fassadenstrukturen, und eine historisch vorhandene Fußgängerdurchwegung.
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